Erdbestattung

Inzwischen wurde ihr der Rang der häufigsten Bestattungsart, vorallem in größeren Orten wie z.B. Cottbus und Forst, von der Feuerbestattung abgenommen.

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus verrottbarem Material – meistens aus Holz. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. In einem Reihengrab kann im allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeiten (in Cottbus zur Zeit 20 Jahre) ist dabei normalerweise nicht möglich. Wahlgräber hingegen unterliegen nicht den strengen Ruhezeiten und so können mehrere Verstorbene, zeitlich versetzt, in einem Wahlgrab beigesetzt werden, wobei nachträglich auch Urnen in Erdgräbern beigesetzt werden können. Üblicherweise ist eine Verlängerung der Ruhezeiten bei Wahlgräbern möglich. Wahlgräber können ein- oder mehrstellig sein – das bedeutet, es können ein Verstorbener oder mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch „Doppelgräber“ genannt. Doppelgräber werden vorwiegend von Ehepaaren gewählt, um dem Wunsch nach Gemeinsamkeit Rechnung zu tragen. Die Auswahl der jeweiligen Grabart obliegt der zuständigen Friedhofsbehörde.